CE-Konformität

Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

CE – Kennzeichnung für geänderte Energieerzeugungsanlagen

Aufgrund der ab 19. Juli 2016 alleine geltenden Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU ist bei wesentlichen Änderungen an Ihrer Bestandsanlage die CE-Kennzeichnung zu überarbeiten. Für Sie als Betreiber und Hersteller der geänderten Bestandsanlage bedeutet dies, eine neue Konformitätsbewertung durchzuführen.

Envi Con als führendes Engineering Unternehmen im Kraftwerksbereich, unterstützt Sie dabei gerne bei der Umsetzung der Aufgabenstellung.

Unser Leistungsumfang

Damit Ihr Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht, muss bei der Errichtung oder Änderung der Energieerzeugungsanlage rechtzeitig eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden.
Wir unterstützen Sie als Anlagenbetreiber bei der Erfüllung dieser Aufgaben, die der Gesetzgeber im Zuge der CE-Kennzeichnungspflicht fordert und können Ihnen unsere Dienstleistungen mit folgendem Leistungsumfang anbieten:

  • Durchführung von Risikobeurteilungen
  • Unterstützung bei der Durchführung der CE- Konformitätsbewertung
  • Analyse und Aufbau von Dokumentationsprozessen
  • Bewertung von Dokumenten gemäß Normen- und Richtlinienkonformität
  • Workshops zur Risikobeurteilung
  • Workshops zum CE- Konformitätsbewertungsverfahren
  • Workshops zum rechtlichen Rahmen der Technischen Dokumentation

Unser Service

Für die CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertung und Risikobeurteilung von Maschinen, Druckgeräten, elektrischen Betriebsmitteln und komplexen Anlagen können wir Dienstleistungen für folgende Produktgruppen anbieten:

  • Druckgeräte und Baugruppen nach Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU)
  • Maschinen und Baugruppen nach Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
  • Elektromagnetische Verträglichkeit elektrischer Betriebsmittel (2014/30/EU)
  • Elektrische Betriebsmittel nach Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU)
  • Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in ex- gefährdeten Bereichen nach Richtlinie (2014/34/EU, ATEX – Richtlinie)

Sollten weitere Beratungsleistungen zu europäisch harmonisierten Produktrichtlinien benötigt werden, können diese gerne jederzeit bei uns angefragt werden.